Berufsausbildungsvertrag und Umschulungsvertrag
Ein Berufsausbildungsvertrag wird in anerkannten Ausbildungsberufen zwischen Betrieb und Auszubildendem, ein Umschulungsvertrag zwischen Betrieb und Umschüler geschlossen. Bei Minderjährigen sind die gesetzlichen Vertreter mit anzugeben. Spätestens zu Beginn des Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses muss der jeweilige Vertrag in schriftlicher Form vorliegen. Die Anmeldung zur Berufsschule nimmt der Betrieb vor.
ServicePoint.Bildung – digitales Vertragsmanagement
Ausbildungs- und Umschulungsverträge ausfüllen und digital versenden oder gespeicherte Daten einsehen – das Online-Portal ServicePoint.Bildung bietet Ausbildungsbetrieben, Ausbildern und Auszubildenden viele Möglichkeiten. Wertvolle Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite zu ServicePoint.Bildung.
Als Alternative bieten wir den Berufsausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 551 KB) auch im PDF-Format an. Folgende Unterlagen sind bei Verwendung einzureichen:
- die Vertragsausfertigungen für die IHK schriftlich oder elektronisch
- nur bei Minderjährigen: die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz in Kopie.
- eine sachliche und zeitliche Gliederung zu den Ausbildungsinhalten.
Auch den Umschulungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 727 KB) bieten wir im PDF-Format an. Bitte folgende Unterlagen bei Verwendung einreichen:
- die Vertragsausfertigungen für die IHK schriftlich oder elektronisch
- eine sachliche und zeitliche Gliederung zu den Ausbildungsinhalten.
Der verantwortliche Ausbilder für den vorgesehenen Ausbildungsberuf muss der IHK gemeldet sein. Dies geschieht durch das einmalige Vorlegen des Ausbilderdatenblatts (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1480 KB) mit den entsprechenden Nachweisen.
Vertragsinformationen und Rahmenbedingungen
In der jeweiligen Ausbildungsordnung ist die Ausbildungsdauer festgelegt. Sie beträgt zwei, drei oder dreieinhalb Jahre. Eventuelle Verkürzungszeiträume können bereits im Vertrag angegeben werden. Die wichtigsten Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten sind:
- vorherige Ausbildung: bis zu zwölf Monate
- Hochschul- oder Fachhochschulreife: bis zu zwölf Monate
- Mittlere Reife: bis zu sechs Monate.
Die Dauer der Umschulung ist mit dem Träger abzustimmen. Die Probezeit von Ausbildungsverhältnissen muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate betragen. Bei Umschulungsverhältnissen kann auch eine Probezeit bis zu sechs Monaten vereinbart werden.
Die Ausbildungsvergütung ist für jedes Ausbildungsjahr einzutragen. Bei Umschulungsverhältnissen ist die Vergütung mit dem Träger abzuklären. Bitte geben Sie die regelmäßige tägliche und wöchentliche Ausbildungs- oder Umschulungszeit an. Jugendliche dürfen maximal 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Für Auszubildende und Umschüler sollten die gleichen Regelungen bezüglich des Urlaubsanspruchs angewendet werden, wie für andere Mitarbeiter im Unternehmen. Der Mindesturlaubsanspruch ergibt sich bei Jugendlichen aus § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz und bei Volljährigen aus § 3 Bundesurlaubsgesetz. Die sachliche und zeitliche Gliederung betrifft die Ausbildungs- oder Umschulungsinhalte und ist mit dem Vertrag auszuhändigen. Zu den Ausbildungsordnungen sowie den sachlichen und zeitlichen Gliederungen gelangen Sie über ServicePoint.Bildung .
Team Eintragung Ausbildungsverträge
KontaktJulia Biebl
Gabriele Rotbauer
Silvia Schuh
Telefon: 0851 507-421
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